Die konkrete Offerte, Auftragsbestätigung oder individuelle Vereinbarung hat Vorrang vor diesen AGB. Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn in der Offerte oder Vereinbarung auf sie verwiesen wird.
01 · Geltungsbereich
Für welche Leistungen diese AGB gelten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der Witzelfitz Consulting GmbH, insbesondere Workshops, Projektwochen, Elternabende, Referate, Weiterbildungen, Beratung, Konzeption, Moderation, Multimedia, Webentwicklung, Prototyping und weitere digitale Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
02 · Vertragsschluss
Offerte und Beauftragung
Offerten sind während der darin genannten Frist verbindlich. Fehlt eine Frist, gilt die Offerte während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme der Offerte, Unterzeichnung einer Vereinbarung oder eine eindeutige schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Soweit diese AGB eine schriftliche Mitteilung verlangen, genügt eine nachvollziehbare Mitteilung per E-Mail, sofern gesetzlich oder individuell keine strengere Form gilt.
03 · Leistungen
Umfang und Anpassungen
Art, Umfang, Ziel, Termin und Vergütung ergeben sich aus der Offerte oder individuellen Vereinbarung. Witzelfitz Consulting erbringt die Leistungen fachgerecht und mit der vereinbarten Sorgfalt.
Bei Workshops und Referaten dürfen Ablauf, Beispiele und Methoden angepasst werden, wenn dies aufgrund der Gruppe, aktueller Entwicklungen, technischer Bedingungen oder didaktischer Erfordernisse sinnvoll ist und der vereinbarte Zweck erhalten bleibt.
Mehrleistungen und wesentliche Änderungen werden vorgängig abgestimmt und können zusätzlich verrechnet werden.
04 · Mitwirkung
Was Auftraggeber:innen beitragen
Auftraggeber:innen stellen die für die Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpersonen, Zugänge, Materialien, Räume und Infrastruktur rechtzeitig bereit. Sie sorgen bei Veranstaltungen für geeignete Räumlichkeiten, funktionsfähige Präsentationstechnik und – soweit vereinbart – Internetzugang oder Endgeräte.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung können zu Terminverschiebungen und zusätzlicher Vergütung führen.
05 · Honorar, Spesen und Zahlung
Vergütung
Honorare, Spesen, Reisezeiten, Nebenkosten und allfällige Mehrwertsteuer ergeben sich aus der Offerte. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise in Schweizer Franken.
Reise-, Übernachtungs-, Material-, Lizenz- und Fremdkosten werden nach Vereinbarung oder effektivem Aufwand verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugsfolgen sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten geltend gemacht werden.
06 · Termine, Verschiebung und Absage
Reservierte Zeit
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Verschiebungen werden nach Möglichkeit unterstützt, setzen jedoch die Verfügbarkeit eines Ersatztermins voraus.
Sofern die Offerte keine abweichende Regelung enthält, gelten bei einer Absage durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber folgende Ansätze:
- mehr als 30 Kalendertage vor dem Termin: keine Ausfallentschädigung; bereits entstandene Fremd- und Vorbereitungskosten bleiben geschuldet;
- 30 bis 15 Kalendertage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Honorars;
- 14 oder weniger Kalendertage vor dem Termin: 100 Prozent des vereinbarten Honorars.
Wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart, kann die Ausfallentschädigung nach Ermessen ganz oder teilweise angerechnet werden. Bereits entstandene Kosten bleiben in jedem Fall geschuldet.
Bei digitalen Projekten werden bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und eingegangene Verpflichtungen abgerechnet.
07 · Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Materialien, Konzepte und digitale Werke
Urheberrechte und vorbestehende Rechte an Methoden, Konzepten, Vorlagen, Präsentationen, Unterrichtsmaterialien, Quellcode, Designsystemen und Know-how verbleiben bei Witzelfitz Consulting beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhaber:innen.
Nach vollständiger Zahlung erhalten Auftraggeber:innen die in der Offerte beschriebenen Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten internen Zweck eingeräumt.
Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung oder Wiederverwendung ausserhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Open-Source-Komponenten und Inhalte Dritter unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.
08 · Foto-, Video- und Audioaufnahmen
Keine Aufzeichnung ohne Absprache
Foto-, Video- oder Audioaufnahmen von Workshops, Referaten und Weiterbildungen sowie die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung zulässig. Auftraggeber:innen sind für notwendige Einwilligungen der Teilnehmenden verantwortlich.
09 · Vertraulichkeit und Datenschutz
Verantwortungsvoller Umgang mit Informationen
Beide Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen angemessen geschützt und verwenden sie nur für die vereinbarte Zusammenarbeit.
Personendaten werden nach dem anwendbaren Datenschutzrecht bearbeitet. Auftraggeber:innen stellen sicher, dass sie Daten, Inhalte und Zugänge rechtmässig bereitstellen dürfen. Besonders schützenswerte Personendaten sollen nur nach ausdrücklicher Absprache übermittelt werden.
10 · Haftung
Sorgfalt und Grenzen
Witzelfitz Consulting haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Schäden durch Drittanbieter ausgeschlossen.
Empfehlungen, Schulungen und Beratungsleistungen ersetzen keine Rechts-, Medizin-, Sicherheits- oder Steuerberatung. Entscheidungen und Umsetzungen durch Auftraggeber:innen liegen in deren Verantwortung.
Für Ausfälle, Änderungen oder Bedingungen externer Plattformen, Software, Netzwerke und Dienste kann keine Gewähr übernommen werden.
Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
11 · Höhere Gewalt und Verhinderung
Wenn eine Durchführung nicht möglich ist
Kann eine Leistung wegen Krankheit, Unfall, behördlicher Anordnung, Ausfall wesentlicher Infrastruktur, Naturereignissen oder anderer nicht zu vertretender Umstände nicht erbracht werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine geeignete alternative Durchführung vereinbart.
Weitergehende Ansprüche wegen solcher Ereignisse sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare Fremdkosten bleiben geschuldet.
12 · Referenzen
Nennung der Zusammenarbeit
Die Nennung von Auftraggeber:innen, Logos, Projektdetails, Bildern oder Ergebnissen als Referenz erfolgt nur mit vorgängiger Zustimmung oder wenn die Zusammenarbeit bereits öffentlich bekannt und die konkrete Verwendung angemessen ist.
13 · Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Gallen.
28. Juli 2026